Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Hilfe rund um die Uhr. Sie dient Ihnen als Kurzzeitpflegegast z.B. zur Rehabilitation nach schwerer Krankheit und nach einem Krankenhausaufenthalt als Überleitungspflege, die die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit vorbereiten hilft.

Sie unterstützt und entlastet Sie als pflegende Angehörige im Falle der Verhinderung durch Krankheit, zur Ermöglichung von Urlaubszeiten oder familiärer Verpflichtungen.

Kurzzeitpflege eignet sich auch zur Begleitung, Betreuung und Pflege dementiell veränderter Menschen.

Während der Zeit der Kurzzeitpflege wohnen unsere Gäste in eigens ausgewiesenen Einzelzimmern.

Das Land Salzburg unterstützt finanziell die Kosten für die Kurzzeitpflege mit € 50,-- pro Tag für 14 Tage (€ 700,--) pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kurzzeitpflegegast seinen Hauptsohnsitz im Bundesland Salzburg hat und dass der Tagesgast nicht direkt vom Kurzzeitpflegeaufenthalt in die Langzeitpflege wechselt.

Z.B.: ein Bewohner ist 14 Tage zur Kurzzeitpflege im SWH Neumarkt und übersiedelt dann direkt in eine anderses Seniorenwohnhaus zur Langzeitpflege. In diesem Fall gewährt das Land Salzburg keine Unterstützung.